Der Fund eines Bronzeschwertes in der Gemarkung von Horrweiler gibt bereits den ersten Hinweis auf frühgeschichtliche Siedlungsspuren. Deutlichere Hinweise auf eine Siedlung in der Hallstattzeit (ca. 800 – 480 v. Chr.) bieten jedoch zahlreiche Funde von Küchengruben, Reste von Hüttenlehm, Holzkohlenreste und Hügelgräbern.
Da sich Horrweiler im Umfeld der alten Römer- und Heerstraßen von Worms nach Alzey und von Mainz nach Kreuznach befindet, verwundert es nicht, dass im Umfeld Reste römischer Bauernhöfe (Villae rusticae) nachgewiesen werden konnten. Der Fund eines Rebmessers aus dieser Zeit bezeugt bereits den Weinanbau in dieser Epoche.
Nach Informationen des Institutes für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. erfolgte die erste urkundliche Erwähnung. Im Jahr 1233 verlieh Pfalzgraf Otto dem Grafen Wilhelm von Gülch einige Lehen – darunter auch die Vogtei Horrweiler, damals noch Holwilre genannt.
Trotz der vergleichsweise späten Ersterwähnung wird vermutet, dass es sich bei dem Ort um eine fränkische Gründung des 7. oder 8. Jahrhundert handelt.
Eine urkundliche Erwähnung „Willare“ von 823 im „Liber Aureum“ des Klosters Prüm/Eifel kann nach Informationen des Stadtarchivs von Trier nicht dem heutigen Horrweiler zugeordnet werden, sondern scheint eine Bezeichnung als „einer der Weiler bei Kirchheim-Bollanden“ zu sein und kann evtl. Willwersch bei Kirchheimbollanden verortet werden.
Im Mittelalter ist der Ort (ältere Namen: Holwilre, Horwiler, Hahrweiler und Harwiler) Lehnsgut wechselnder Herrschaften und zuletzt bis 1802 dem St. Petersstift in Mainz tributpflichtig. Aus dieser Zeit stammt auch die Legende vom „Horrweiler Hecht“. Unter Napoleon gehörte Horrweiler bis 1815 zum französischen Département du Mont Tonnèrre (Donnersberg).
Mit der politischen Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress wurde es Teil der 1816 neu geschaffenen Provinz Rheinhessen im Großherzogtum Hessen und zu Rhein (Residenz Darmstadt) und von 1919 bis 1945 Teil des Volksstaates Hessen. Seit der Gründung des Bundeslandes im Jahr 1947 gehört Horrweiler zu Rheinland-Pfalz.
Der Name „Horrweiler“
Aus der Historie wissen wir um die Existenz römischer Bauernhöfe – Villae rusticae. Aus dem römischen „villa“ ist „Weiler“ entstanden. Das Wort „Hor“ oder „Horr“ bedeutet aus frühen mittelalterlichen Überlieferungen heraus „Bruch“, „nasse Stelle“ oder sogar „Sumpf“. Damit bedeutet Horrweiler = „Weiler an einem Sumpfgebiet“. Bis heute lassen sich die wasserführenden Schichten in der Talmulde nachweisen und die älteren Gebäude entlang der „Weedstraße“ haben bis heute aus diesem Grund keinen Keller.