Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
- Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
- Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
- Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
- Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) gewährt werden.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.
Nähere Informationen zum Dorferneuerungskonzept und der dazugehörigen Dorfmoderation finden Sie auf der Web-Seite der Dorfplanerin Natalie Franzen: http://www.dorfplanerin.de/horrweiler.htm